Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Vertragsabschluss
  • Der Vertrag tritt ab dem Datum in Kraft, an dem die Rechnung ausgestellt und die in Klausel 2.1 genannte Anzahlung auf dem namibischen Konto von iNDiRi-Tours eingegangen ist.
  • Der Vertrag untersteht namibischen Recht, der Gerichtsstand ist Swakopmund, Namibia.
  • Jede Person, die eine Buchung bei iNDiRi-Tours macht, bestätigt, dass sie über die nötigen Vollmachten der sie vertretenden Personen verfügt, um diesen Vertrag einzugehen. Jene Person, die die Buchung veranlasst, ist für den gesamten an iNDiRi-Tours zu zahlenden Betrag verantwortlich.
  • Bei Buchung und Überweisung der Anzahlung an iNDiRi-Tours akzeptiert der Kunde diese Bestimmungen als Teil des Vertrages und verpflichtet sich daran zu halten.
  1. Buchungsvorgehen

 

  • Eine Anzahlung von 25% des Gesamtbetrages wird als Bestätigung einer Buchung verlangt. Diese Anzahlung wird nicht zurückerstattet.
  • Der volle Reisepreis abzüglich der Anzahlung muss spätestens 6 Wochen (42 Tage) vor Reiseantritt auf dem Konto von iNDiRi-Tours eingegangen sein.
  • Bei verspätetem oder unvollständigem Zahlungseingang kann INDiRi-Tours die angemeldeten Reisen zu Lasten des Kunden kostenpflichtig stornieren. Die Stornogebühren bemessen sich entsprechend den Regelungen unter 4.
  • Bei Buchungen, die weniger als sechs Wochen vor Reisebeginn erfolgen, ist der Reisepreis in voller Höhe sofort fällig.
  • Die Zahlungen kann nur per Banküberweisung auf das namibische Konto von iNDiRi-Tours erfolgen.
  • Die vertragliche Pflicht von iNDiRi-Tours ist die ordnungsgemäße Buchung der einzelnen touristischen Leistungen. Die Erbringung der gebuchten Leistungen als solche ist nicht Bestandteil der Pflichten von iNDiRi-Tours. Die Angaben über vermittelte Beförderungen oder vermittelte touristische Leistungen beruhen ausschließlich auf den Angaben der verantwortlichen Leistungsträger INDiRi-Tours gegenüber, sie stellen keine eigene Zusicherung iNDiRi-Tours gegenüber dem Reiseteilnehmer dar. Bei den vermittelten Leistungen haftet iNDiRi-Tours nicht für die Leistungserbringung durch fremde Leistungsträger oder Beförderungsunternehmen, sondern lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung der Reiseleistung und für die ordnungsgemäße Weitergabe der Informationen des Leistungsträgers an den Teilnehmer.
  1. Stornierung/Umbuchung

 

  • Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten, wobei aber Stornogebühren bis zu 100% des Reisepreises anfallen können. Der Rücktritt kann per Email an iNDiRi-Tours mit Angabe der Buchungsnummer erfolgen. iNDiRi-Tours ist berechtigt, dem Kunden alle iNDiRi-Tours bei dem Rücktritt von anderer Seite geltend gemachten Kosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr bis zu 150,00 Euro pro Person in Rechnung zu stellen.
  • Es gelten folgende Stornogebühren:

42 und mehr Tage vor Reiseantritt 25% des Reisepreises

41 bis 29 Tage vor Reiseantritt 50% des Reisepreises

28 Tage bis 15 Tage 75% des Reisepreises

14 bis 0 Tage vor Reiseantritt bzw. Nichtantritt der Reise 100% des Reisepreises.

  • Richtet sich die Höhe eines Pauschalreisepreises nach der Belegungszahl und tritt einer der mitangemeldeten Reiseteilnehmer vom Reisevertrag zurück, so wird der Reisepreis für die verbleibenden Reiseteilnehmer entsprechend der reduzierten Belegungszahl neu berechnet und muss für den erhöhten Preis pro Person aufkommen.
  • Die vorerwähnten Stornokosten schließen Lodges und andere Unterkünfte, die größere Anzahlungen bzw. die gesamten Unterkunftsgebühren bereits vor der Ankunft verlangen aus. Stornogebühren für Lodges und andere Unterkünfte sind den Bestimmungen der jeweiligen Unterkunft unterworfen.
  1. Nicht in Anspruch genommene Leistung

 

  • Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Umbuchungswünsche sind nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag möglich. Wir werden jeden Umbuchungsfall gesondert prüfen und, wenn möglich, auf die Forderungen nach Reiserücktrittskosten verzichten. Es wird eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 Euro fällig.
  • Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Reisevermittler wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Da es sich bei Campingreisen um Abenteuerreisen handelt, kann die Reiseleitung aus zwingenden Gründen (Naturkatastrophen, Straßenüberschwemmung, Seuchen usw.) Routen, Zeit und Leistungsänderungen durchführen. Ein Ersatzanspruch des Kunden besteht nicht. Entscheidet sich der Kunde bei Campingreisen spontan doch eine feste Unterkunft (Lodge, Gästefarm usw.) in Anspruch zu nehmen, bezahlt er diese auch für den Tourguide unmittelbar vor Ort.
  • Auch wenn die Möglichkeit besteht, nach Anreise vom geplanten Reiseprogramm abzuweichen, gehen alle daraus entstehenden Kosten zu Lasten des Kunden. Dadurch nicht beanspruchte, gebuchte Dienstleistungen werden nicht zurückerstattet.
  1. Reiserücktrittskostenversicherung

iNDiRi-Tours empfiehlt alle Kunden eine Reiseversicherung gegen Stornokosten, Diebstahl, Verletzung, Krankheit und Gepäckverlust.

  1. Haftung
    • Grundsätzlich ist iNDiRi-Tours ausschließlich als Vermittler zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger tätig und handelt im Auftrag des Leistungsträgers. In diesen Fällen haftet iNDiRi-Tours nicht für die von den jeweiligen Leistungsträgern gegenüber dem Kunden zu erbringenden Leistungen. So haftet iNDiRi-Tours nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns.
    • Bei irreparablen Schäden am Reisefahrzeug durch Unfall oder technischer Natur, die eine direkte Weiterführung der Reise bis zu 3 Tagen verhindert, hat der Kunde ab dem 4. Tag Anspruch auf nicht erbrachte Leistungen. Für willkürlich von den Behörden verordnete Zwangsmaßnahmen haftet der Reiseveranstalter nicht. Da iNDiRi-Tours als Reisevermittler auftritt, ist iNDiRi-Tours bei den einzelnen Angaben zu den Reisen auf die Informationen angewiesen, die von den jeweiligen Veranstaltern zur Verfügung gestellt werden. INDiRi-Tours hat keine Möglichkeit, alle diese Informationen auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. iNDiRi-Tours gibt daher keinerlei Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen ab. Das gleiche gilt für sonstige Informationen, die auf dieser Website enthalten sind und von Dritten zur Verfügung gestellt wurden. Für Schäden im Zusammenhang mit der Vermittlungstätigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet INDiRi-Tours nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
    • iNDiRi-Tours übernimmt keinerlei Haftung für Schäden oder Verlust von persönlichen Gegenständen, einschließlich Reisetaschen und deren Inhalt sowie fotografische und ähnliche Ausrüstungen.
  2. Anerkennung

Mit der verbindlichen Buchung bei iNDiRi-Tours werden vom Reisenden die o.g. Reisebedingungen ohne Einschränkungen anerkannt. Mündliche Nebenabsprachen sind ungültig.

  1. Unwirksamkeit einer Reisebedingung

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Unwirksamkeit des vermittelten Reisevertrages berührt den Vermittlungsvertrag nicht. Die Unwirksamkeit einer der aufgeführten Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

  1. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, und Gesundheitsbestimmungen

Jeder Anmeldende/Reisende ist für die Einhaltung der gültigen in- und ausländischen Ein- und Ausreise-, Gesundheitsvorschriften, Pass- und Visabestimmungen selbst verantwortlich. Soweit iNDiRi-Tours auf dieser Website zu den oben genannten Bestimmungen Auskünfte erteilt, gehen wir davon aus, dass der Teilnehmer deutscher Staatsbürger ist, sofern eine andere Staatsbürgerschaft nicht offenkundig ist oder uns vom Teilnehmer mitgeteilt wird. Im Rahmen unserer gesetzlichen Informationspflicht erteilen wir Ihnen zu obigen Punkten gewissenhaft Auskunft. Für die Einhaltung der jeweiligen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, und Gesundheitsbestimmungen ist der Reisende jedoch selbst verantwortlich. Eventuell erforderliche Visa beantragt der Reisende selbst. Kosten und Nachteile, die Ihnen aus der Nichteinhaltung von Vorschriften entstehen, gehen zu Ihren Lasten. Da iNDiRi-Tours hinsichtlich dieser Informationen auf die Angaben Dritter (Leistungsträger oder Behörden) angewiesen ist und die einschlägigen Bestimmungen sich jederzeit ändern können, gibt iNDiRi-Tours keinerlei Zusicherungen oder Garantien hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen ab. Eine Haftung von INDiRi-Tours ist insoweit ausgeschlossen

  1. Gesundheit und persönliche Dokumente
    • Der Gesundheits- und Fitnesszustand des Kunden sollte gut genug sein die Reise zu unternehmen.
    • Wenn die Reise den Besuch eines Malariagebietes einschließt, sollte der Kunde noch vor der Abreise die Vorsorge mit seinem Arzt besprechen und sich beraten lassen.
    • Die Reisen mit iNDiRi-Tours führen durch Weite Teile der afrikanischen Wildnis. Weder iNDiRi-Tours noch deren Angestellte können irgendwelche Haftung für Verletzungen oder ähnliche Vorfälle während der Reisedauer übernehmen.
    • Infiziert sich ein Kunde mit dem SARS-CoV-2 Virus kann iNDiRi-Tours nicht dafür verantwortlich gemacht werden.
  1. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht ordnungsgemäßer Erbringung der Vermittlungsleistung hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehenem Reisebeginn gegenüber dem Reisevermittler geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche gegen den Reisevermittler nur dann geltend gemacht werden, wenn der Kunde ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war. Ungeachtet der vorstehenden Vorschriften verjähren Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise vertragsgemäß beginnen sollte oder begonnen hat. 12. Gerichtsstand Der Reisende kann iNDiRi-Tours nur an dessen Sitz verklagen. Gerichtsstand für Reisen von iNDiRi-Tours ist Swakopmund / Namibia. Für Klagen von iNDiRi-Tours gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von iNDiRi-Tours maßgebend